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Wizja Europy austriackich monarchistów

W sobotę 19 sierpnia 2017 r. odbyła się w alpejskim kurorcie Bad Ischl konferencja organizowana przez austriackich monarchistów zatytułowana „Plan ponownego zjednoczenia Europy Środkowej”.

W wydarzeniu tym udział wzięli również goście z Czech – Korona Czeska i Polski – Konfederacja Spiska, łącznie w obiektach dawnej Cesarskiej Willi zgromadziło się około dwudziestu osób.

Uczestnicy konferencji

Uczestnicy konferencji

Dyskusja toczyła się wokół wygłoszonego przez austriackiego kolegę referatu „Ein Plan zu Wiedervereinigung Mietteleuropas”. Za zgodą organizatorów załączam roboczą wersję podsumowania dyskusji, coś w rodzaju końcowego komunikatu.

Austriacy zostali zaproszeni do Polski na kolejne Forum Monarchistów, na którym przedstawiliby swoją wizję zjednoczeniową Europy. Rzecz jest tym ciekawsza, że odbiega ona znacznie od lansowanych w Polsce koncepcji nawiązujących do idei „Trójmorza” czy rozbudowy „Grupy Wyszehradzkiej”. Jest w niej natomiast przewidziane miejsce dla Polski, ale szerzej o tym może przy innej okazji.

Bad Ischl to piękna alpejska miejscowość, w której co roku odbywa się festiwal poświęcony cesarzowi Franciszkowi Józefowi I. W tym roku odbył się on pod zawołaniem „Alles Kaiser! Oder??” Uroczystości ku czci cesarza Franciszka zainaugurowała Msza Św. w Stadtpfarrkirche. Następnie uczestniczy na czele z cesarskim regimentem przeszli do parku otaczającego Willę Cesarza. Tam był realizowany w większości program festiwalu, z wyjątkiem takich wydarzeń jak „Kaiser Golf Turnier”, czy zamykająca całość operetka Lehara „Wesoła wdówka” wystawiona w miejscowym teatrze.

Jan Skowera

Willa cesarza Franciszka Józefa I

Willa cesarza Franciszka Józefa I

Protokoll Bad Ischl 19.August 2017

Inhalt des Vortrags (Zusammenfassung):

Ein Plan zur Wiedervereinigung Mitteleuropas

 

(Gelb hinterlegter Text wurde diskutiert bzw. Änderungen vorgeschlagen)

Bestehend aus: Österreich mit Südtirol, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Kroatien, Triest.

Verbindung mit Polen durch Doppelmonarchie als Zweistaatenlösung möglich

Überwindung des nationalstaatlichen Prinzips ohne Abschaffung der Nationalstaaten

Gleichberechtigung der Völker – Freiwillige Partnerschaft auf Augenhöhe

Centrum Bad Ischl

Centrum Bad Ischl

Erster Schritt: Staatenbund nur durch gemeinsamen Monarchen verbunden, Bestehende Verfassungen bleiben bestehen (siehe Gutachten Mag.Denk)

Zweiter Schritt: Gründung eines gemeinsamen Bundesstaats oder Staatenbund mit neuer Verfassung:

Wiederbelebung des Reichsrats als gemeinsames Parlament.

Nationalrat übernimmt Kompetenzen der Landtage, diese werden aufgelöst.

Bundesrat wird aufgelöst,

Heutige Landesregierungen werden aufgelöst, Heutige Bundesregierung bleibt.

Nationalrat gibt einen Teil seiner Kompetenzen an den Reichsrat ab.

Die heutigen Landeshauptleute und ihre Stellvertreter werden künftig direkt vom Volk gewählt und sind gleichzeitig Reichsratsabgeordnete.

Der Kaiser repräsentiert die Einheit des Staates und der Völker. Er repräsentiert den Souverän, der das Volk ist. (Text einfügen)

Der Kaiser ernennt den Reichskanzler Ministerpräsident (Kanzler) stellt sein Kabinett zusammen. Jeder Teilstaat außer Triest ist mit zwei Vertretern in der Regierung vertreten, Triest mit einem. Die Regierung besteht daher aus 13 Personen: Reichskanzler und 12 Minister. Keine Stimmengleichheit im Ministerrat möglich. („Reich“ Text einfügen)

Die nationalen Armeen (incl. Cyberwarfare) bleiben bestehen, werden aber einem gemeinsamen Oberkommando unterstellt. Sie werden nach einem gemeinsamen Plan organisiert und ausgerüstet.

Es gibt 7 offizielle Reichssprachen: Deutsch, Ungarisch, Tschechisch, Slowenisch, Kroatisch, Italienisch und Gebärdensprache)

Die Kommunikation im Ministerrat, im Reichsrat und im Heeresoberkommando erfolgt stets in derselben Sprache, die turnusmäßig wechselt zwischen Deutsch, Ungarisch, Tschechisch und Kroatisch. Jeder Turnus dauert so viele halbe Jahre wie es gerundete Millionen an Muttersprachlichen Staatsbürgern gibt, die diese Sprache sprechen.

Jedes Kind muss in der Schule vier Sprachen lernen vorzugsweise die vier Sprachen des Reichsrats. Kindergartenpflicht ab dem September des Jahres mit dem 3.Geburtstag. Erlernen der Sprechkompetenz in der Muttersprache. Ab 6 Jahren lernt das Kind Lesen und Schreiben in der Muttersprache. Ab 9 Jahren lernt das Kind die erste Fremdsprache, ab 12 Jahren die zweite, ab 15 Jahren die Dritte (wenn AHS oder HAK, bei HTL oder Lehrberuf keine Dritte aber die ersten zwei weiterhin). Schulpflicht bzw. Ausbildungspflicht für alle bis 19.

Die Slowenen bekommen als Ausgleich dafür, dass Slowenisch keine Turnussprache im Reichsrat ist (weil die Kinder nicht mehr als 4 Sprachen lernen können) das Höchstgericht in Ljubljana oder (vorzugsweise) in Maribor. Das Höchstgericht verhandelt in Slowenisch. Die Richtersenate sollen gemischt sein, mit je sieben Richtern vorzugsweise einer aus jeder Nation.

 

Diskussion nach dem Vortrag

Als Name für das wiedervereinigte Mitteleuropa (notwendig in einer zweiten Stufe als Bundesstaat) wird von einigen Teilnehmern „Österreich“ vorgeschlagen, weil der Begriff „Österreich“ ähnlich wie der Name „Schweiz“ ursprünglich nicht mit einer Nation verbunden war. Das würde allerdings voraussetzen, die Marke „Österreich“ mit einer neuen Bedeutung aufzuladen und einen neuen Namen für das heutige Österreich zu finden. Alternative Vorschläge sind willkommen. Über sinnvolle Alternativen könnte im Rahmen einer Volksabstimmung entschieden werden.

Alternative Vorschläge:

Christlich Europäische Union

Vereinigte Staaten von Mitteleuropa

Mitteleuropäische Union

Frage zur Militärdoktrin: Wer soll die Deutungshoheit über die Verfassung haben bzw. wer stellt fest, dass der Kriegszustand laut Verfassung eingetreten ist. Antwort: Der Verteidigungsminister hat die Lage zu beobachten und wenn er der Meinung ist, der Fall ist eingetreten hat er den Kanzler zu informieren und Beweismaterial zu liefern. Wenn der Kanzler überzeugt ist, hat er den Reichsrat – Verteidigungsausschuss einzuberufen. Dieser hat sich in einem solchen Fall binnen 24 Stunden beschlussfähig einzufinden und die Einschätzung der Regierung zu bestätigen oder abzulehnen. Der Kanzler kann den Verteidigungsminister bei Gefahr im Verzug schon vor dem Eintreffen des Verteidigungsausschusses provisorisch mit Maßnahmen zum Schutz des Staates beauftragen, die vom Generalstab durchzuführen sind.

Frage zum Reichsrat: Warum gibt es keine zweite Kammer? Antwort: Es kann eine zweite Kammer geben. Der Bundesrat könnte als zweite Kammer neben den Reichsrat gestellt und z.B. von den Nationen paritätisch besetzt werden.

Frage: Soll Südtirol nach einer Rückkehr zu Österreich mit Nordtirol und Osttirol zu einem Bundesland verschmolzen werden und gibt es dann nur noch Österreich ohne Bundesländer? Antwort: Südtirol wird nach einer Rückkehr für einen bestimmten nicht zu kurzen Zeitraum sämtliche Privilegien (z.B. Steuerautonomie) beibehalten dürfen und daher nicht gleich fusioniert werden können. Dies wird notwendig sein um den politischen Gegnern in Italien das Argument zu nehmen: „Südtiroler bleibt in Italien, weil hier geht es Euch besser, in Österreich verliert ihr Eure Steuervorteile!“

Da die Anzahl der Aufgaben für die Beamten nicht mehr werden, sondern nur die Grenzen, wollen wir nicht die Bürokratie auf Kosten der Steuerzahler aufblähen sondern einen schlanken Staat bauen. Daher werden die Landtage und die Landesregierungen dann abgeschafft, weil die heutige Bundesregierung (dann Nationalregierung) die Aufgaben der Landtage (quasi als „Generallandtag“ übernimmt). Vergleiche das heutige Österreich mit Bayern. Die neue Verfassung soll als Vorlage für alle mitteleuropäischen Staaten dienen können und die Wiedervereinigung ermöglichen. Unser neuer Staat wird größer sein als heute, daher wird das gesamte heutige Österreich ein Bundesstaat. Die Regionen werden in gewisser Hinsicht sogar aufgewertet, weil die Regionen den Reichsrat bilden und dort die wichtigeren Gesetze beschließen.

 

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